Fischerprüfung in Baden-Württemberg:

Um den Fischereischein im Bundesland Baden-Württemberg zu erlangen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die 14. Kerze auf der Geburtstagstorte muss ausgepustet sein (ab 14 Jahre)
  • Die Teilnahme eines Vorbereitungslehrgangs (Dauer ca. 30 Std.)
  • Erfolgreiche Anmeldung zur Prüfung, spätestens 1 Monat vor dem Prüfungstermin
  • die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung

Themengebiete des Vorbereitungslehrganges:

 

Die Fischerprüfung im Bundesland Baden-Württemberg erfolgt schriftlich im so genannten Multiple-Choice-Verfahren. Das heißt, dass man immer eine Frage und drei mögliche Antworten, von denen bis zu zwei Antworten richtig sein können, hat. Es gibt hier also keine praktische Prüfung.

 

Insgesamt besteht der offizielle Fragenkatalog aus 835 Fragen. Bei der Prüfung muss man von diesen 835 Fragen lediglich 60 Fragen aus dem gesamten Fragenkatalog beantworten.

Jeweils 12 Fragen aus den folgenden 5 Themengebieten:

  1. Allgemeine Fischkunde
  2. Spezielle Fischkunde
  3. Gewässerökologie und Fischhege
  4. Gerätekunde
  5. Gesetzeskunde


Die Prüfung ist bestanden, wenn du mindestens 45 von 60 Fragen, sowie in jedem Themengebiet mindestens 50% richtig beantwortet hast.
Nach der Auswertung der Fischerprüfung erhältst du dann dein Fischerprüfungszeugnis oder die Bescheinigung, dass du durchgefallen bist. Für den seltenen Fall der Fälle, des Nicht-Bestehens kannst du die Prüfung einfach nochmal ablegen.

 

Kinder und Jugendliche die Angeln wollen:

 

Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren dürfen mit dem Jugendfischerschein in Begleitung eines Erwachsenen, welcher im Besitz eines Fischereischeines ist, mitangeln. Den Jugendfischereischein kann man sich bei seiner umliegenden Gemeinde immer für ein Jahr ausstellen lassen.

 

 

Alle Informationen habe ich selbst aus dem Internet zusammen getragen. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr. Falls Ihr neuere oder ergänzende Informationen kennt, freue ich mich über eine Mail.