Um den Fischereischein im Bundesland Brandenburg zu erlangen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Folgende Themengebiete werden in der Angelprüfung abgefragt:
Die Fischerprüfung besteht aus einer theoretischen Prüfung im so genannten Multiple-Choice-Verfahren. Es gibt immer eine Frage und drei mögliche Antworten. Nur eine Antwort muss
angekreuzt werden und ist korrekt.
Insgesamt gibt es 600 Fragen aus den nachfolgenden Themengebieten:
Bei der Fischerprüfung werden von den 600 Fragen per Zufallsprinzip jeweils 12 Fragen aus den fünf Prüfungsgebieten gezogen. Also 60 Fragen welche du dann bei der Fischerprüfung innerhalb von zwei Stunden beantworten musst. Dabei müssen mindestens 45 richtig beantwortet sein und mindestens sechs Fragen aus jedem Gebiet.
Kinder und Jugendliche die Angeln wollen:
Kinder im Alter von 8 bis 18 Jahren dürfen in Brandenburg einen Jugendfischereischein (nur zum Friedfischangeln) beantragen. Hierfür muss keine Prüfung abgelegt werden. Kinder unter acht Jahren dürfen grundsätzlich nicht alleine Angeln. Man kann sie als Erwachsener und Inhaber eines Fischeischeins jedoch zum Angeln mitnehmen.
Alle Informationen habe ich selbst aus dem Internet zusammen getragen. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr. Falls Ihr neuere oder ergänzende Informationen kennt, freue ich mich über eine Mail.