Fischerprüfung in Berlin

Um den Fischereischein im Bundesland Berlin zu erlangen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die 14. Kerze auf der Geburtstagstorte muss ausgepustet sein (ab 14 Jahre)
  • Die Teilnahme eines Vorbereitungslehrgangs (Dauer ca. 30 Std.)
  • die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung  

Folgende Themengebiete werden in der Angelprüfung abgefragt:

  1. Allgemeine Fischkunde und -Hege
  2. Spezielle Fischkunde
  3. Gewässerkunde
  4. Fanggeräte und deren Gebrauch
  5. Behandlung gefangener Fische
  6. einschlägige Rechtsvorschriften  

Die schriftliche Prüfung besteht aus 60 Fragen, aus allen Themengebieten, welche innerhalb von 2 Std. mit mindestens 45 richtigen Ergebnissen beantwortet werden muss.

 

Kinder und Jugendliche die Angeln wollen:

 

Kinder unter 12 Jahre dürfen bei einem Erwachsenen begrenzt mitangeln. Der Erwachsene braucht einen gültigen Fischereischein und die Erlaubnis an dem Gewässer zu fischen. So können Kinder die ersten Angel Erfahrungen sammeln.   

Kinder und Jugendliche von 12 bis 18 Jahre dürfen einen Jugendfischereischein zum Friedfischangeln beantragen. Diesen bekommt der junge Angler ohne eine Prüfung abzulegen. Der jugendliche Angler benötigt zudem: Einen Nachweis über die Einweisung zum Angeln von einem Erwachsenen der einen Fischereischein besitzt, sie müssen Mitglied in einem Angelverein sein und eine Angelkarte besitzen. So wird gewährleistet, dass der Jugendliche die nötigen Kenntnisse besitzt, den Fischfang verantwortungsbewusst aus zu üben.

 

 

Alle Informationen habe ich selbst aus dem Internet zusammen getragen. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr. Falls Ihr neuere oder ergänzende Informationen kennt, freue ich mich über eine Mail.