Fischerprüfung in Nordrhein Westfalen

Um den Fischereischein im Bundesland Nordrhein-Westfalen zu erlangen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die 13. Kerze auf der Geburtstagstorte muss ausgepustet sein (ab 14 Jahren darf dann jedoch erst der Fischereischein ausgestellt werden)
  • Die erfolgreiche Ablegung der Fischereischeinprüfung

Die Fischerprüfung in NRW besteht insgesamt aus 3 Teilen:

1. Theorie-Prüfung (360 Fragen)
2. 49 diverse Fische/Krebse/Neunaugen erkennen und benennen können
3. Waidgerechter Zusammenbau von 10 unterschiedlichen Angelruten/Angeltechniken

Insgesamt gibt es bei der theoretischen Prüfung 359 Fragen aus den nachfolgenden Themengebieten:

  1. Allgemeine Fischkunde
  2. Spezielle Fischkunde
  3. Gewässerkunde und Fischhege
  4. Tierschutz, Naturschutz und Umweltschutz
  5. Gerätekunde
  6. Gesetzeskunde

Bei der Fischerprüfung werden von den 359 Fragen per Zufallsprinzip jeweils 10 Fragen aus den sechs Prüfungsgebieten gezogen. Also 60 Fragen welche du dann bei der Fischerprüfung innerhalb von 90 Minuten beantworten musst. Dabei müssen mindestens 45 richtig beantwortet sein und mindestens sechs Fragen aus jedem Gebiet.

Von den 49 Fischbildern musst du bei der Prüfung 6 Bilder erkennen und benennen können.
Beim Rutenbau musst du eine von den 10 möglichen Ruten eine waidgerecht zusammenbauen können.
 

 

Kinder und Jugendliche die Angeln wollen:

  

Kinder im Alter zwischen 10 und 16 Jahren können sich gegen eine kleine Gebühr bei ihrer zuständigen Behörde einen Jugendfischereischein ausstellen lassen und damit in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln. Kinder unter 10 Jahren dürfen von erwachsenen Fischereischeininhabern zum Angeln mitgenommen werden, jedoch dürfen die Kinder die Fische nicht selber nach dem Fang versorgen.

 

 

Alle Informationen habe ich selbst aus dem Internet zusammen getragen. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr. Falls Ihr neuere oder ergänzende Informationen kennt, freue ich mich über eine Mail.