Um den Fischereischein im Bundesland Schleswig-Holstein zu erlangen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Um zur Fischereischeinprüfung zu gelassen zu werden, muss der Prüfling das 12. Lebensjahr erreicht haben.
Folgende Themengebiete werden in der Prüfung abgefragt:
Die Fischerprüfung besteht aus einer theoretischen Prüfung im so genannten Multiple-Choice-Verfahren.Es gibt also immer eine
Frage und drei mögliche Antworten. Nur eine Antwort muss jeweils angekreuzt werden und ist korrekt.
Insgesamt gibt es ca. 400 Fragen aus den nachfolgenden Themengebieten:
Bei der Fischerprüfung werden von den 400 Fragen per Zufallsprinzip jeweils 10 Fragen aus den sechs Prüfungsgebieten gezogen. Also 60 Fragen welche du dann bei der Fischerprüfung innerhalb von 60 Minuten beantworten musst. Dabei müssen mindestens 45 Fragen richtig beantwortet sein und mindestens sechs Fragen aus jedem Gebiet.
Kinder und Jugendliche die Angeln wollen:
Ein Jugendfischereischein gibt es in Schleswig-Holstein nicht. Aber natürlich dürfen Kinder unter 12 Jahre bei einem Erwachsenen, der einen Fischereischein besitzt und die Erlaubnis an dem Gewässer zu fischen, begrenzt mitangeln, um die ersten Angel-Erfahrungen zu sammeln.
Der Urlauber Fischereischein für Schleswig-Holstein:
Der „Urlauber-Fischereischein“ ist ein Sonder-Erlaubnisschein zum Angeln.
Eine Person die keinen Fischereischein besitzt soll nicht auf das tolle Hobby während seines Urlaubes in Schleswig-Holstein verzichten. Den Urlauber-Fischereischein kann für maximal 40 Tage (aber nur 1x im Jahr) beantragt werden.
Alle Informationen habe ich selbst aus dem Internet zusammen getragen. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr. Falls Ihr neuere oder ergänzende Informationen kennt, freue ich mich über eine Mail.