Fischerprüfung in Sachsen

Um den Fischereischein im Bundesland Sachsen zu erlangen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die 14. Kerze auf der Geburtstagstorte muss ausgepustet sein (ab 14 Jahre)
  • Die Teilnahme an einem 22,5-stündigem Vorbereitungslehrgang
  • Die erfolgreiche Ablegung der Fischereischeinprüfung.

Die Fischerprüfung in Sachsen besteht aus fünf Themengebieten:

1.    Allgemeine Fischkunde

2.    Spezielle Fischkunde

3.    Gewässerkunde

4.    Gerätekunde

5.    Gesetzeskunde

 

Aus den fünf Themengebieten gibt es insgesamt rund 900 Prüfungsfragen.

Bei der Prüfung musst du jedoch lediglich 60 der 900 Fragen beantworten (jeweils 12 Fragen aus den 5 Themengebieten). Du hast die Prüfung bestanden, wenn du 45 von 60 Fragen richtig beantwortet hast und aus jedem der 5 Gebiete mindestens 8 Fragen richtig beantwortet hast.

Auch hier sind die Fragen wieder im Multiple-Choice-Prinzip aufgebaut. Das heißt, dass du immer eine Frage und drei mögliche Antworten hast, wovon immer nur eine richtig ist. Die richtige Antwort musst du einfach nur ankreuzen.

 

Kinder und Jugendliche die Angeln wollen:

 

Kinder im Alter zwischen 9 und 16 Jahren dürfen mit einem Jugendfischereischein, welchen man sich ohne Fischerprüfung bei der Gemeinde käuflich erwerben kann, in Begleitung eines volljährigen Fischereischein-Inhabers mitangeln.

 

Kinder unter 9 Jahre dürfen auch ohne Jugendfischereischein in Begleitung eines volljährigen Fischereischein-Inhabers mitangeln (jedoch nicht Spinnfischen). Die Kinder dürfen allerdings keine Fische landen oder danach weiter versorgen. Dies muss der Fischereischein-Inhaber übernehmen.

 

 

Alle Informationen habe ich selbst aus dem Internet zusammen getragen. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr. Falls Ihr neuere oder ergänzende Informationen kennt, freue ich mich über eine Mail.