Fischerprüfung in Mecklenburg Vorpommern

Um den Fischereischein im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zu erlangen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die 14. Kerze auf der Geburtstagstorte muss ausgepustet sein (ab 14 Jahre)
  • die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung  

Folgende Themengebiete werden in der Angelprüfung abgefragt:


Insgesamt gibt es ca. 1180 Fragen aus den nachfolgenden Themengebieten. (Keine Angst, denn in Wirklichkeit sind es nur ca. 300 wichtige Fragen/Themen, welche du verstanden haben musst um alle anderen Fragen im Schlaf beantworten zu können.)

  1. Allgemeine Fischkunde
  2. Besondere Fischkunde (inkl. Fisch, Pflanzen & Geräte-Bildern)
  3. Gewässerkunde
  4. Gerätekunde
  5. Gesetzeskunde

Bei der Fischerprüfung werden von den 1180 Fragen per Zufallsprinzip jeweils 12 Fragen aus den fünf Prüfungsgebieten gezogen. Also 60 Fragen welche du dann bei der Fischerprüfung innerhalb von 90 Minuten beantworten musst. Dabei musst du mindestens 45 Fragen richtig beantworten und dabei auch mindestens sechs Fragen aus jedem Gebiet. 

 

Kinder und Jugendliche die Angeln wollen:

 

Kinder welche noch keine 14 Jahre alt sind dürfen in Mecklenburg-Vorpommern ohne besondere Lizenz in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers mit einer Rute und unter Aufsicht mitangeln. Jedoch müssen das Kind und der Fischereischeininhaber im Besitz einer Angelerlaubnis für das zu befischende Gewässer sein. 

 

Weitere Sonderregelungen:

 

Der „Urlauber-Fischereischein“ ist ein Sonder-Erlaubnisschein zum Angeln.

Denn man soll ja nicht auf das tolle Hobby während seines Urlaubes in Mecklenburg-Vorpommern verzichten müssen. Der Urlauber-Fischereischein kann für maximal 28 Tage beantragt werden. Dies geht aber nur 1-mal pro Jahr.   

 

 

Alle Informationen habe ich selbst aus dem Internet zusammen getragen. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr. Falls Ihr neuere oder ergänzende Informationen kennt, freue ich mich über eine Mail.