Fischerprüfung in Hessen

Um den Fischereischein im Bundesland Hessen zu erlangen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die 14. Kerze auf der Geburtstagstorte muss ausgepustet sein (ab 14 Jahre)
  • Die Teilnahme eines Vorbereitungslehrgangs (Dauer ca. 30 Std.)
  • Ein Polizeiliches Führungszeugnis, falls die Behörde dies verlangt (bitte Fragen!)
  • die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung 

Folgende Themengebiete werden in der Angelprüfung abgefragt:

  1. Allgemeine Fischkunde
  2. Spezielle Fischkunde
  3. Gewässerkunde
  4. Gerätekunde
  5. Gesetzeskunde  

Die Fischerprüfung besteht aus 60 Fragen, aus allen Themengebieten, welche innerhalb von 180 Minuten mit mindestens 45 richtigen Antworten abgelegt werden muss.

Eine nicht bestandene Prüfung muss vollständig wiederholt werden. Der Prüfling muss vor jeder Prüfungswiederholung nachweisen, dass er erneut an einem Vorbereitungslehrgang teilgenommen hat. Die Anzahl der Prüfungswiederholungen ist nicht begrenzt.  

 

Kinder und Jugendliche die Angeln wollen:  

 

Kinder und Jugendliche von 10 bis 16 Jahre dürfen einen Jugendfischereischein beantragen. Diesen bekommt der junge Angler ohne eine Prüfung abzulegen. Aber es muss ein Erwachsener, der einen Fischereischein besitzt und die Erlaubnis an dem Gewässer zu fischen, den Jugendlichen beaufsichtigen.

 

 

Alle Informationen habe ich selbst aus dem Internet zusammen getragen. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr. Falls Ihr neuere oder ergänzende Informationen kennt, freue ich mich über eine Mail.